Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Digital.Wolff, Plötz & Co GmbH, Luckenwalder Str. 4–6, 10963 Berlin

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  3. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle schriftliche Vereinbarungen – einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen – haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  5. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns erbrachten Leistungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich nicht für Leistungen Dritter. Dazu zählen insbesondere Internetprovider, Mobilfunkanbieter und Payment Provider sowie sonstige Anwendungen oder Services Dritter.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Auf schriftliche Angebote finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.
  2. Ein Auftrag kann auch ohne schriftliches Angebot erteilt werden. Ist die Erteilung eines Auftrags als Antrag gemäß § 145 BGB anzusehen, so können beide Seiten diesen Antrag binnen 30 Tagen annehmen. Dabei gelten die Formerfordernisse aus Absatz 3.
  3. Die Annahme eines Antrags ohne schriftliches Angebot erfolgt

    a. im Fall von Sachen (wie etwa [nicht abschließende Aufzählung]: Digitaler Klingelbeutel, Digitale Spendendose, Digitale Spendensäule, Sonderanfertigung) durch Zusendung einer Auftragsbestätigung;
    b. im Fall von kostenpflichtigen Dienstleistungen (wie etwa [nicht abschließende Aufzählung]: Softwarelizenz, Netzbetrieb Zahlungsdienste, Wartungsvertrag) durch Zusendung eines von uns unterzeichneten Vertrags;
    c. im Fall von kostenlosen Dienstleistungen (wie etwa [nicht abschließende Aufzählung]: spende.app free) durch Zusendung eines automatisch generierten Vertrags.

  4. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, erfolgt im Fall einer Annahme gemäß Absatz 1 oder Absatz 3 zum Zeitpunkt der Annahme der Vertragsabschluss.
  5. Im Fall von spende.app, kollekte.app und spende.app free stellen das Nichtvorliegen oder der Wegfall der Anerkennung des Vertragspartner als mildtätig, kirchlich oder gemeinnützig durch die zuständige Behörde – auch nach Vertragsabschluss – ausdrücklich eine Vertragsstörung dar, aus der Rücktritts- und Schadensersatzansprüche erwachsen. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, uns unverzüglich zu unterrichten, sollte die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die zuständige Behörde nicht vorliegen oder wegfallen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  2. Soweit ein Antrag nicht fristgerecht gemäß § 2 angenommen wird, sind überlassene Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden. Digital überlassene Unterlagen sind zu löschen.

§ 4 Preise

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten alle Preise ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gilt beim Vertragsabschluss die zum Zeitpunkt des Angebots gültige Preistabelle für das jeweilige Produkt. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.

§ 5 Zahlung

  1. Eine Zahlung per Banküberweisung hat ausschließlich auf das im Folgenden genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Kontoverbindung:

    Inhaber: Digital.Wolff, Plötz & Co GmbH
    Bank: Evangelische Kreditgenossenschaft
    IBAN: DE24 5206 0410 0005 0159 28
    BIC: GENODEF1EK1

  2. Wenn der Vertragspartner sich in einem Land des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) befindet, kann er für Leistungen die Zahlart SEPA-Lastschriftverfahren verwenden.

    a. Sobald der Vertragspartner den Erwerb eines Abonnements für eine kostenpflichtige Dienstleistung abgeschlossen hat, wird die erste Zahlung über das entsprechende Zahlungssystem von seinem Bankkonto abgebucht.
    b. Mit seiner ersten Transaktion bestätigt der Vertragspartner seinen ausdrücklichen Willen, dass sein Abonnement für die kostenpflichtige Dienstleistung gemäß diesen Geschäftsbedingungen automatisch verlängert wird.
    c. Wenn eine Lastschrift aufgrund einer nicht ausreichenden Deckung des vom Vertragspartner angegebenen Kontos abgelehnt oder zurückgewiesen wird, können wir den Lastschrifteinzug nach dem ursprünglichen Fälligkeitstermin der Lastschrift erneut durchführen, wobei die ursprüngliche Frist zur Prenotification angewendet wird.

  3. Indem der Vertragspartner eine unserer kostenpflichtigen Dienstleistungen erwirbt und eine Angabe zur Zahlungsweise macht, willigt er ein bzw. bestätigt er, dass

    a. er seiner Verpflichtung zur Zahlung für die kostenpflichtige Dienstleistung bis zum Fälligkeitstermin der Zahlung nachkommt;
    b. die von ihm gemachten Zahlungsangaben zutreffend und korrekt sind;
    c. er befugt ist, die von ihm angegebene Zahlungsmethode zu nutzen;
    d. wir berechtigt sind, die Zahlungsangaben und -methode samt aller vom Vertragspartner und seiner ausstellenden Bank bzw. dem jeweiligen Zahlungsnetzwerk übermittelten Debit- bzw. Kreditkartendaten zu speichern; und
    e. wir berechtigt sind, dem Vertragspartner die kostenpflichtige Dienstleistung mittels der festgelegten Zahlungsmethode und der von Ihnen gemachten Angaben zum jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung zu berechnen.

  4. Die Zahlungszusage des Vertragspartners und unser Recht zum Zahlungseinzug schließen auch die Verpflichtung zur Zahlung etwaiger für das von Ihnen erworbene Produkt angegebenen fälligen Steuern oder Versandkosten ein. Darüber hinaus willigt der Vertragspartner ein, dass sämtliche Rückbuchungsgebühren und angemessenen Inkassokosten, die uns infolge seiner nicht fristgerechten Zahlung entstehen, zu seinen Lasten gehen.
  5. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  6. Wir sind berechtigt, ein vom Vertragspartner erworbenes Abonnement für eine kostenfreie oder kostenpflichtige Dienstleistung zu kündigen, wenn er die entsprechenden Abonnementsgebühren und etwaige anfallenden Steuern nicht vollständig und fristgerecht gemäß diesen Geschäftsbedingungen entrichtet.
  7. Als Zahlungsverzug gilt jede Situation, in der wir eine fällige Zahlung nicht fristgerecht erhalten haben. Es liegt in unserem alleinigen Ermessen, ein Abonnement für eine kostenpflichtige Dienstleistung bei Zahlungsverzug nicht unverzüglich zu kündigen. In diesem Fall ist der Vertragspartner weiterhin für die fälligen Gebühren verantwortlich, die während der Dauer des betreffenden Abonnements anfallen.
  8. Wenn der Vertragspartner eine kostenpflichtige Dienstleistung nicht bezahlt, sind wir darüber hinaus berechtigt, seine Rechte zur Nutzung dieser kostenpflichtigen Dienstleistung auszusetzen oder die Art seiner Berechtigungen auf eine nicht kostenpflichtige Version der Dienstleistung zu ändern. Wir werden uns bemühen, den Vertragspartner umgehend zu informieren, falls eine Zahlung an uns nicht vollständig und fristgerecht erfolgt ist, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.

§ 6 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, in dem er in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs maximal bis 15 % des Lieferwertes.
  4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Vertragspartners wegen eines Lieferverzugs bleiben unberührt.

§ 8 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware an den Vertragspartner versandt, so geht mit der Absendung an ihn, spätestens mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über. Dies gilt unabhängig davon, von wo die Ware versendet wird oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Vertragspartner sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  3. Etwaige Wartungs- und Inspektionsarbeiten werden gesondert durchgeführt und vergütet (siehe § 11 Wartung).
  4. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Vertragspartner uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für den uns entstandenen Ausfall.
  5. Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung von Vorbehaltsware nicht berechtigt.

§ 10 Gewährleistung, Mängelrüge und Herstellerregress bei Sachen

  1. Gewährleistungsrechte des Vertragspartners setzen voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei Ihnen. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
  3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
  6. Ansprüche des Vertragspartners wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als seine Niederlassung verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Rückgriffsansprüche des Vertragspartners gegen uns bestehen nur insoweit, als er mit uns keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang eines Rückgriffsanspruches gegen uns gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 11 Wartung

  1. Spendengeräte wie Digitaler Klingelbeutel, Digitale Spendendose, Digitale Spendensäule in allen Varianten sowie Sonderanfertigungen dürfen ausschließlich durch uns oder durch einen von uns beauftragten Partner gewartet werden.
  2. Werden vom Vertragspartner oder von Dritten unsachgemäß Wartungs-, Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so liegt eine fehlerhafte Behandlung vor. Für die Änderungen und die daraus entstehenden Folgen bestehen keine Mängelansprüche.
  3. Insbesondere darf nach unsachgemäßen Wartungs-, Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen der Weiterbetrieb erst im Anschluss an eine Inspektion durch uns oder durch einen von uns beauftragten Partner erfolgen. Etwaige Zahlungsverpflichtungen aus einem Betriebsvertrag bleiben davon unberührt.

§ 12 Datenschutz und Haftungsbeschränkung bei Daten

  1. Der Vertragspartner hat Nutzer von kollekte.app, spende.app und spende.app free über ihre Rechte in Bezug auf Datenschutz sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Spendengeber aufzuklären. Die entsprechenden Texte sind hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen:

    a. https://spende.app/agb
    b. https://spende.app/datenschutz

  2. Datenschutzrechtliche Haftungsansprüche des Vertragspartners setzen voraus, dass eine vertragswesentliche Pflicht verletzt worden ist. Derartige Ansprüche sind dann auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Ansprüche aus Nebenpflichtverletzungen sind ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

§ 13 spende.app free

  1. Der Vertragspartner ist eigenständig dafür verantwortlich, dass alle seine Handlungen in Verbindung mit der Nutzung von spende.app free mit dem gesamten geltenden Recht vereinbar sind.
  2. Der Vertragspartner darf spende.app free ausschließlich für Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung nutzen.
  3. Der Vertragspartner ist eigenständig für die fristgerechte Einreichung von Lastschriften verantwortlich.
  4. Der Vertragspartner ist eigenständig für die Einhaltung der vertraglich vorgegebenen Limits für Umsätze und Spendenbescheinigungen verantwortlich.

§ 14 Nutzungsbedingungen zur Miete von Digitalen Spendengeräten

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung und sachgerechten Lagerung der Mietsache.
  2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, ein beschädigtes Gerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und Schäden innerhalb von 24h an support@digitalwolff.de zu melden.
  3. Für die Zahlungsabwicklung benötigen die Spendengeräte eine Internetverbindung, die in der Regel durch eine Mobilfunkverbindung der Deutschen Telekom AG sichergestellt ist.
  4. Der Vertragspartner verpflichtet sich sicherzustellen, dass am Einsatzort eine ausreichende Mobilfunkabdeckung besteht. Für Funklöcher oder Störungen im Mobilfunknetz wird keine Verantwortung übernommen.
  5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Akkus von Geräten vor einem Einsatz stets voll aufzuladen.
  6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Mietsache samt Zubehör am ersten Werktag nach dem vereinbarten Ende der Mietdauer frankiert mit dem beigelegten Versandlabel an DHL zu übergeben. Zulässige Abgabestellen sind DHL-Filiale, DHL Packstation und DHL HIN+WEG. Die Übergabe ist durch Quittung nachzuweisen. Im Fall einer verspäteten Übergabe des Pakets behalten wir uns vor, die Überziehung der Mietdauer zum Grundtarif zu berechnen.

§ 15 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Vertragsänderungen haben grundsätzlich keine Auswirkung auf die ursprüngliche Vertragslaufzeit, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  2. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 8 Wochen zum Monatsende.
  3. Eine Kündigung bedarf der Textform oder Schriftform.
  4. Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart und wird ein Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich dieser automatisch um 3 Monate.
  5. Ist keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so beträgt die Mindestvertragslaufzeit 3 Monate. Anschließend finden die Bestimmungen aus § 15 Absatz 4 Anwendung.

§ 16 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in einem entsprechenden Vertragsbestandteil schriftlich niedergelegt.

Stand: 01.08.2024