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Warum wird beim Spenden die Adresse abgefragt?

Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) der Europäischen Union soll vor Betrug bei Onlinezahlungen schützen. Dazu schreibt sie Zwei-Faktor-Authentifizierung vor. Wer mit einer Karte online zahlen möchte, muss deshalb auf zwei voneinander unabhängigen Wegen nachweisen, dass er oder sie rechtmäßig vorgeht, etwa mittels Passwort plus TAN.

Einige Kreditkartenunternehmen fragen als Sicherheitskennzeichen beim Zahlvorgang die Adresse ab. Als Zahlungsdienstleister sind wir verpflichtet, diese Frage weiterzureichen, ansonsten wird der Vorgang abgebrochen. Wenn Sie also auf kollekte.app oder spende.app online mit Kreditkarte geben, kann es passieren, dass Sie Ihre Adresse angeben müssen, obwohl Sie keine Spendenbescheinigung angefordert haben.

Selbstverständlich bleiben Ihre Daten sicher: Die Angaben zur Adresse werden sicher verschlüsselt an die Kreditkartenunternehmen übermittelt und nicht gespeichert.

Die sogenannte starke Kundenauthentifizierung ist seit heute für den Großteil aller Online-Bezahlvorgänge Pflicht. Wir raten Ihnen daher, zusätzlich zu Passwort oder PIN ein weiteres Authentifizierungsverfahren einzurichten, etwa die TAN-App Ihres Kreditinstituts. Auf diese Weise sparen Sie beim Online-Shopping und Online-Spenden künftig Zeit und Nerven.