Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft operiert im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags

Die deutsche Bundesregierung bestätigt, dass die Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) innerhalb ihres gesetzlich vorgegebenen Stiftungszwecks tätig ist und berechtigt ist, Drittmittel anzunehmen. Die 2000 durch Bundestagsbeschluss mit breiter Unterstützung gegründete Stiftung hat den Auftrag, die Erinnerung an die Ungerechtigkeiten gegenüber Opfern des Nationalsozialismus für zukünftige Generationen zu bewahren.

Kernpunkte:

  • Die Stiftung ist berechtigt, Drittmittel anzunehmen
  • Die Stiftung wurde 2000 durch Bundestagsbeschluss mit breiter Mehrheit gegründet
  • Der Zweck der Stiftung besteht darin, die Erinnerung an Ungerechtigkeiten gegenüber Opfern des Nationalsozialismus für zukünftige Generationen zu bewahren

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1190764 · de